Verordnung von Mistelpräparaten bei Krebs

Seit Jahrzehnten wird Mistel erfolgreich in der Krebstherapie eingesetzt. Sowohl bei Tumoren als auch in der Rezidivprophylaxe zur Verhinderung von Rückfällen.
1986 stand im Bundesanzeiger zur Wirkung der Misteltherapie zu lesen:
Bis Mai 2011 konnten die Mistelpräparate auf Krankenkassenrezepte verordnet werden. Nachdem der gemeinsame Bundesausschuß (G/BA) in der sog. Arzneimittelrichtlinie die Verordnungsfähigkeit von Mistelpräparaten nur  für palliative Patienten  genehmigt hatte, hat am 11. Mai 2011 das Bundesozialgericht dieses Urteil bestätigt.
Die 4 Hersteller von Mistelpräparaten in Deutschland haben gegen das Urteil protestiert. Der Dachverband der Anthroposophischen Medizin in Deutschland will sich beim DBA für eine Rücknahme des Erstattungsausschlusses einsetzen, damit die Antroposphischen Mistelpräparate zukünftig auch in der adjuvanten Therapie wieder Erstattungsfähig werden.
Wir wollen das Urteil in eigenem Interesse nicht so einfach hinnehmen. Wir können mit unseren Unterschriften unseren Unmut zum Ausdruck bringen und die Hersteller von Mistelpräparaten und den Dachverband der anthroposophischen Medizin unterstützen.
Viele Krebspatienten können sich die Kosten der Misteltherapie nicht leisten und viele verzichten darauf. Dadurch kommen sie nicht in den Genuß der immunmodulierenden Misteltherapie obwohl Erfahrungen seit Jahrzehnten belegen, dass die Misteltherapie auch in der Rezidivprophylaxe  bei Krebs hilfreich ist.
Obwohl die Krankenkassen seit dem 01.04.2007 die Möglichkeit haben naturheilkundliche Präparate zu erstatten, lehnen die meisten Krankenkassen die Bitte um Erstattung der Patienten rigoros ab. Einige Kassen erstatten die Mistel bis zu einem Betrag von 100,- Euro pro Jahr, einige kleinere Krankenkassen den vollen Betrag der Kosten für die Misteltherapie pro Jahr.
Der Beauftragte der Bundesrepublik für die Patientinnen und Patienten gibt zu dieser Angelegenheit folgende Empfehlung:
Da seit dem 1. April 2007 die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Tarife zur Erstattung von Naturheilmitteln, die ansonsten nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, anbieten können, empfiehlt er den Patienten die Kontaktaufnahme zu ihrer Krankenkasse. Im Übrigen weist er darauf hin, dass es den Versicherten mit einem besonderen Interesse an einer entsprechenden Versorgung die Wahl einer Krankenkasse mit entsprechendem Angebot freisteht.
Protestieren Sie mit ihrer Unterschrift, wenn Sie die Misteltherapie von ihrer Kasse nicht mehr zur Verhinderung eines Rückfalls in der adjuvanten Therapie genehmigt bekommen haben. Schicken Sie uns ihr Ablehnungsschreiben, aber auch eine ev. Zusage ihrer Krankenkasse, damit wir sie hier veröffentlichen können und alle einen Nutzen davon haben.
Nützliche Links

Juvital.de
Biokrebs.de